Ärger mit der zentralen Bußgeldstelle

6. März 2010

von Lord_iMac

Im August/September des Jahres 2009 ergab es sich ja das ich wieder für die SPD als Wahlkampfhelfer im Süden Sachsen-Anhalt unterwegs war. Zu diesem Zweck hatten wir natürlich auch wieder einen „Dienstwagen“ (im folgenden Bus genannt, da es ein VW Van war) mit welchem wir von Einsatzort zu Einsatzort gefahren sind. Diesen Dienstwagen stellte Europcar zur Verfügung.

Der Bus war jedoch hauptsächlich in Halle stationiert und da ich ja aus Naumburg bin hat es sich eben so ergeben das ich mit einer Kollegin früh nach Halle bin um in den Bus zu steigen bzw. der Bus vom Hallenser Kollegen zu uns gefahren wurde.

Trotz allem war ich eingetragener Hauptfahrer des Busses, denn ich habe ihn von Berlin nach Halle überführt und musste dementsprechend auch dafür unterschreiben, der Hallenser Fahrer wurde nachgetragen.

Als wir nun eines schönen Tages nach Zeitz mussten ergab sich nun das der Hallenser den Bus nach Zeitz fuhr und wir von Naumburg aus ebenso nach Zeitz. Auf dieser Fahrt wurde er jedoch mit 31km/h zu schnell (nach Toleranzabzug) geblitzt. Dies war ihm auch bewusst, aber es geht hier in diesem Artikel nicht um eine Schuldfindung sondern um die Dreistheit der zentralen Bußgeldstelle.

Lange nach dem Blitzer ermittelte natürlich die zentrale Bußgeldstelle mich als Fahrer und somit wurde mir am 03.02.2010 ein Bußgeldbescheid zugestellt – ohne Foto, lediglich mit Überweisungsträger und den restlichen Infos sowie Rechtshinweisen. Diesem habe ich natürlich direkt wiedersprochen, denn ich bin ja nicht gefahren! Ich teilte dem Sachbearbeiter die Daten mit die ich vom eigentlichen Fahrer hatte und dachte eigentlich die Sache wär damit erledigt. Ein großer Trugschluss wie sich später herausstellen wird!

Am 24.02.2010 kam dann eine Nachricht einer neuen Sachbearbeiterin die sich meines Widerspruchs angenommen hat. Sie teilte mir „freundlich“ mit das keine entlastenden Umstände festgestellt werden konnten. Welche das genau waren stand nicht in dem Schreiben, ich vermutete lediglich einen Fotoabgleich. Dazu noch die Info: Sollte ich den Einspruch bis zum 12.03.2010 nicht zurücknehmen, so geht dieser Fall über die zuständige Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.

Ich war kurz schockiert, wie kann sowas sein? Schliesslich rief ich die neue Sachbearbeiterin an und erkundigte mich genauer wie sie denn zu Ihrer Entscheidung kam. Schnell kam heraus das ein Fotoabgleich gemacht worden ist mit Fotos vom Einwohnermeldeamt – jetzt frage ich mich doch was die für ein Foto von mir weitergeleitet haben das ich wohl genauso aussehe wie der Fahrer (der eigentliche Fahrer soll übrigens der Beifahrer sein). Außerdem war sie sehr verdutzt das ich kein Foto vorliegen habe, das ging wohl auf dem Weg verloren oder liegt noch bei Europcar, wer weiß. Auf jeden Fall schickte Sie mir nochmal die Fotos raus, sogar mit nicht abgedeckten Beifahrer. Auf meinen Hinweis hin das ein Fahrtenbuch existiert was beweist das ich nicht gefahren bin meinte sie nur das darüber erst ein Gutachten erstellt werden muss und derzeitig nicht berücksichtigt werden kann.

Als mich schliesslich die Fotos am 01.03.2010 erreichten war für mich alles klar: Ich bin weder Fahrer, noch Beifahrer. Ich saß garnicht im Bus zu diesem Zeitpunkt. OK, war mir auch vorher klar, aber jetzt habe ich die 100%-ige Sicherheit und nicht die 99% von vorher. Also rief ich erneut die Sachbearbeiterin an (inzwischen wurde der Termin für die Übergabe an die Staatsanwaltschaft auf den 17.03.2010 verschoben) und versuchte ihr zu erläutern das ich definitiv nicht auf dem Fotos zu sehen bin. Herr xy ist der Fahrer und Herr yz ist der Beifahrer – ich kenne beide. Auf die Frage hin warum sie sich denn nicht an den eigentlichen Fahrer wendet wurde mir gesagt das dies nicht mehr möglich sei – ach darum geht es also? Einschüchterungsversuche und Falschbeschuldigung zugunsten der Staatskasse damit gezahlt wird weil man den eigentlichen Fahrer aufgrund einer Verjährung nicht mehr anschreiben kann? Nicht mit mir! Die gute Sachbearbeiterin kann mir viel erzählen, das sie in 99 von 100 Fällen recht hat, aber diesmal ist dem nicht so. Die Fotos sagen alles, wie kann man dabei nur so stur bleiben?

Ich jedenfalls lasse es drauf ankommen, wenn der Staatsanwalt das Verfahren nicht direkt einstellt kommt es ja zu einer „Verhandlung“ mit Beweislagen und Zeugen – spätestens dann bin ich im Vorteil, denn das Fahrtenbuch sagt was anderes und dann gibt es auch noch die Person neben dem geblitzten.

Für mich ist der Fall jedenfalls klar, ich frage mich nur warum früher alles besser war? Als ich vor 3 oder 4 Jahren mal mit dem Auto meines Vaters geblitzt worden bin haben wir natürlich auch zurückgeschickt das er nicht gefahren ist. Daraufhin kam die Polizei zu uns und hat einen „Live-Vergleich“ gemacht wo festgestellt wurde das nicht er, sondern ich gefahren bin. Ob ich gefahren bin war ja irrelevant zu diesem Zeitpunkt, aber er war es jedenfalls nicht und das hat die Polizei festgestellt. Heutzutage kommt es also zu Fotovergleichen zwischen Blitzerfoto und Fotos vom Einwohnermeldeamt – grandios. Was dabei raus kommt sieht man ja.

Ich halte euch auf dem laufenden. 😉

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1 Kommentar

  1. Sören Müller

    „Live-Vergleich“ soso^^

    Aber fürn anderen bezahlen… *hmmf*

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